Nichtanhandnahme (Amtsmissbrauch, ungetreue Amtsführung) | Nichtanhandnahme Strafverfahren
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Verfügung vom 19. Februar 2018BEK 2018 10MitwirkendKantonsgerichtspräsident Dr. Urs Tschümperlin.In Sachen1.A.________,Privatkläger und Beschwerdeführer,2.B.________,Privatklägerin und Beschwerdeführerin,3.C.________,neu firmierend:D.________,Beschwerdeführerin,gegen1.Kantonale Staatsanwaltschaft,Postfach 75, Sicherheitsstützpunkt Biberbrugg, 8836 Bennau,Strafverfolgungsbehörde und Beschwerdegegnerin,vertreten durch Staatsanwältin E.________,2.F.________,Beschuldigter und Beschwerdegegner,betreffendNichtanhandnahme (Amtsmissbrauch, ungetreue Amtsführung)(Beschwerde gegen die Nichtanhandnahmeverfügung der kantonalen Staatsanwaltschaft vom 4. Januar 2018, SUB 2017 708);-hat der Kantonsgerichtspräsident,nachdem sich ergeben und in Erwägung:-dass A.________ und B.________ am 17. Oktober 2016 bei der kantonalen Staatsanwaltschaft Strafanzeige gegen das im Rubrum erwähnte Mitglied des Amts für Migration des Kantons Schwyz wegen Amtsmissbrauchs und ungetreuer Amtsführung erstatteten (U-act. 8.1.001);-dass die kantonale Staatsanwaltschaft mit Nichtanhandnahmeverfügung vom 4. Januar 2018 entschied, dass keine Strafuntersuchung durchgeführt werde;-dass die Beschwerdeführer mit unbegründeter Sammelbeschwerde vom 18. Januar 2018 (KG-act. 1) insgesamt 13 Nichtanhandnahmeverfügungen der kantonalen Staatsanwaltschaft anfechten und dabei beantragten, für die Begründung eine zweimonatige Frist anzusetzen;-dass die Beschwerdeführer mit Eingangsanzeige vom 19. Januar 2018 darauf hingewiesen wurden, dass die Beschwerdefrist von 10 Tagen gemäss
Mitwirkend
Kantonsgerichtspräsident Dr. Urs Tschümperlin.
In Sachen
1.A.________,Privatkläger und Beschwerdeführer,2.B.________,Privatklägerin und Beschwerdeführerin,3.C.________,neu firmierend:D.________,Beschwerdeführerin,gegen1.Kantonale Staatsanwaltschaft,Postfach 75, Sicherheitsstützpunkt Biberbrugg, 8836 Bennau,Strafverfolgungsbehörde und Beschwerdegegnerin,vertreten durch Staatsanwältin E.________,2.F.________,Beschuldigter und Beschwerdegegner,
betreffend
Nichtanhandnahme (Amtsmissbrauch, ungetreue Amtsführung)